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Make-up, Dienstwagen und mehr

So viel kostet Annalena Baerbock den Steuerzahler

Annalena Baerbock ist eine der Top-Verdiener im Deutschen Bundestag. Apollo News hat errechnet, wie viel der Steuerzahler monatlich für Gehalt, Make-up und Dienstwagen der Außenministerin ausgeben muss.

Annalena Baerbock kostet den Steuerzahler mehrere zehntausende Euro pro Monat. Als Bundesministerin steht ihr ein Amtsgehalt in Höhe von 15.500 Euro pro Monat zu. Daneben erhält sie eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 310 Euro sowie eine Ortszulage von 1.100 Euro. Baerbock ist jedoch nicht nur Ministerin, sondern ist zudem gewählt Abgeordnete des Deutschen Bundestages, was ihr noch mehr Geld einbringt.

Minister, die zugleich Mitglied des Bundestags sind, erhalten für diese Beschäftigung obendrauf eine um 50 Prozent geringere Abgeordnetenentschädigung sowie eine um 25 Prozent reduzierte Aufwandspauschale. Für Baerbock bedeutet dies zusätzliche Einnahmen in Höhe von 5150 beziehungsweise 3440 Euro. Neben diesen Summen stehen Baerbock noch etwa 23.200 Euro für die Anstellung und Bezahlung von Mitarbeitern zur Verfügung und 1.000 Euro für die Büroausstattung.

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Hinzu kommt, dass Baerbock auch für Fotografen und Make-up tief in die Taschen des Steuerzahlers greift. 2022 gab Baerbock etwa 137.000 Euro für ihre Visagistin aus. Auf den Monat heruntergerechnet entspricht das rund 11.400 Euro. Zusätzlich fielen im Auswärtigen Amt 2022 Aufwendungen für Fotografen in Höhe von etwa 178.000 Euro an, was im Schnitt 14.800 Euro pro Monat bedeutet.

Baerbock kostet den Steuerzahler pro Monat damit rund 76.000 Euro. Dabei sind zahlreiche Zusatzleistungen, wie ein persönliches Dienstfahrzeug oder eine Bahncard 100 noch nicht berücksichtigt. Bereits nach einem Tag im Amt steht einem Minister ein Übergangsgeld in Höhe von 75.700 Euro zu. Diese Zahlung ist dazu gedacht, Ex-Ministern Sicherheit beim Ausscheiden aus dem Amt zu gewährleisten.

Abhängig von der Dauer der Amtszeit kann dieses Übergangsgeld auf bis zu fast 227.000 Euro ansteigen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt, die anfangs dem Amtsgehalt entsprechen und später die Hälfte des Amtsgehalts ausmachen. Wenn ein ehemaliger Minister jedoch eine neue Beschäftigung annimmt, wird das Übergangsgeld mit den anderweitigen Einkünften verrechnet und entsprechend gekürzt.

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